So funktioniert UIfOB aus Sicht des Shopbetreibers

Bieten Sie Neukunden mit UIfOB die Möglichkeit, sich unabhängig von der Qualität Ihres Online Shops zu überzeugen, ohne dazu Ihre Seite verlassen zu müssen. Mit authentischen Kundenbewertungen über UIfOB leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Kundenbindung und Vertrauensbildung.

Der Ablauf einer Bewertung

  1. Bestellung des Kunden – automatische Bestellbestätigungsmail
  2. Anlage des Bewerteraccounts über UIfOB
  3. Kunde gibt Bewertung ab und Shopbetreiber wird darüber informiert

Der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

  1. Eine Bewertung als ungerechtfertigt melden
  2. Das Schlichtungsverfahren
  3. Einigung der Parteien - der Kunde nimmt seine Bewertung zurück
  4. Keine Einigung - Bewertung bleibt bestehen oder wird entfernt

Der Ablauf einer Bewertung

1. Bestellung des Kunden – automatische Bestellbestätigungsmail

Nachdem ein Kunde eine Bestellung in Ihrem Online Shop aufgegeben hat, wird ihm vom Shopsystem eine (in der Regel fortlaufende) Bestellnummer zugewiesen, die ihm mit seiner Bestätigungsmail auch mitgeteilt wird. Sie als Shopbetreiber verfügen dadurch über die Mailadresse des Kunden im Zusammenhang mit einer Bestellnummer – beide Informationen werden im nächsten Schritt für das Anlegen eines Bewerteraccounts benötigt.

2. Anlage des Bewerteraccounts über UIfOB

Damit ein Kunde seinen Einkauf bewerten kann, benötigt er einen individuellen Bewerteraccount bei UIfOB, den Sie zunächst anlegen müssen.

Dazu steht Ihnen auf UIfOB.de ein einfaches Formular zur Verfügung, das bereits die nächsten 10 Bestellnummern anzeigt. Sie tragen lediglich die Mailadresse des Kunden neben der entsprechenden Bestellnummer ein, und klicken auf „Absenden“. Dabei gibt es die Möglichkeit, einzelne Bestellnummern zu überspringen. Die Zahl der so übersprungenen Bestellnummern wird jedoch in der erweiterten Shopinfo angezeigt (mehr zu lückenhafte Bestellnummern).

Der Kunde erhält daraufhin eine Bewertungsaufforderung per Mail, in der sein individueller Logincode enthalten ist. Damit für den Kunden eine schnelle Zuordnung möglich ist, erscheint als Absender der Name des Online Shops, selbst wenn die Mail über UIfOB versendet wird.

3. Kunde gibt Bewertung ab und Shopbetreiber wird darüber informiert

Der Kunde kann sich nun in seinen Account einloggen und eine Bewertung abgeben. Wenn er dies tut, erhalten Sie eine Benachrichtigung, die Sie darüber informiert, dass eine neue Bewertung für seinen Shop abgegeben wurde, sowie über das Urteil (positiv, neutral, negativ) und den Kommentar des Kunden.

So funktioniert ein Schlichtungsverfahren bei UIfOB

4. Eine Bewertung als ungerechtfertigt melden

Halten Sie die Bewertung eines Kunden für nicht gerechtfertigt, haben Sie die Möglichkeit, diese zu kommentieren und gleichzeitig bei UIfOB zu melden, mit dem Ziel ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen. 

5. Das Schlichtungsverfahren

UIfOB wird sich daraufhin mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen. Befindet UIfOB Ihre Beschwerde für angemessen, wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet. In diesem Fall fließt die Bewertung vorerst nicht mehr in die Gesamtberechnung mit ein, der Text und die Kommentare bleiben aber erhalten und für alle sichtbar. Bewertungen "in Schlichtung" werden in der Shopinfo Box aufgeführt.

mehr zu Bewertungen in Schlichtung

6. Einigung der Parteien - der Kunde nimmt seine Bewertung zurück

Während des Schlichtungsverfahrens haben Shopbetreiber und Kunde die Möglichkeit, ihre Differenzen über die öffentliche Kommentarfunktion beizulegen. Im Optimalfall kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung, woraufhin der Kunde seine negative Bewertung zurückzieht. Zurückgenommene Bewertungen finden sich in der Gesamtberechnung nicht wieder, bleiben aber mit allen Kommentaren stehen. Vom Kunden zurückgenommene Bewertungen werden in der Shopinfo Box aufgeführt.

7. Keine Einigung - Bewertung bleibt bestehen oder wird entfernt

Wenn keine Einigung erzielt wird, behält sich UIfOB das letzte Urteil entsprechend der hier veröffentlichten Richtlinien vor. Entweder wird dem Einspruch des Shopbetreibers stattgegeben und die Bewertung aus der Gesamtberechnung des Shops entfernt (sie bleibt dennoch einsehbar) oder der Einspruch des Shopbetreibers wird abgelehnt. In diesem Fall bleibt die Bewertung bestehen und fließt normal in die Gesamtbewertung mit ein.