So funktioniert UIfOB aus Verbrauchersicht

Mit Ihrer Bewertung bieten Sie anderen, potenziellen Kunden eines Online Händlers wertvolle Informationen zu dessen Vertrauenswürdigkeit und sorgen in Verbindung mit den detaillierten Shopinformationen für ein zusätzliches Maß an Transparenz im Online Handel.

Ablauf einer Bewertung bei UIfOB:

  1. Bestellbestätigungsmail vom Onlineshop - auf die Bestellnummer achten!
  2. Bewertungsaufforderungsmail mit allen Logindaten und persönlichem Autorisierungscode
  3. Einloggen und Bewerten - Ihre Bewertung wird sofort eingeblendet
  4. Lassen Sie Ihre Logindaten löschen oder sammeln Sie Bewertungspunkte?

So funktioniert ein Schlichtungsverfahren bei UIfOB:

    1. Eine Bewertung wird als ungerechtfertigt gemeldet
    2. Das Schlichtungsverfahren
    3. Einigung der Parteien - der Kunde nimmt seine Bewertung zurück
    4. Keine Einigung - Bewertung bleibt bestehen oder wird entfernt

    Ablauf einer Bewertung bei UIfOB

    1. Bestellbestätigungsmail vom Onlineshop - auf die Bestellnummer achten!

    Mit Ihrer Bestellung in einem Onlineshop erhalten Sie in jedem Fall eine automatisch versendete E-Mail als Eingang-Bestätigung. In dieser E-Mail ist eine Bestellnummer enthalten, welche Sie im weiteren Bewertungsprozess benötigen.

    2. Bewertungsaufforderungsmail mit allen Logindaten und persönlichem Autorisierungscode

    Der Shopbetreiber sendet Ihnen über UIfOB eine Bewertungsaufforderung zu.  Dabei trägt er lediglich Ihre Bestellnummer und E-Mail-Adresse ein, wodurch Sie die Mail mit Ihrem persönlichen Autorisierungscode. Diese Bewertungsaufforderungsmail ist ein Service von UIfOB. Der Shopbetreiber hat keinen Einfluss auf deren Inhalt und kennt deswegen auch nicht Ihren Autorisierungscode.

    Sie haben insgesamt 4 Wochen Zeit, den Shop zu bewerten. Haben Sie nach 14 Tagen noch keine Bewertung abgegeben, erhalten Sie einmalig eine Erinnerungsmail.

    Haben Sie keine Bewertungsaufforderung mit Logincode erhalten oder stimmen die Bestellnummern in der Bewertungsaufforderung und Ihrer automatischen Bestellbestätigung nicht überein? Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

    3. Einloggen und Bewerten - Ihre Bewertung wird sofort eingeblendet

    Über den Link in der Bewertungsaufforderung oder über die Bewertungsseite des Shops können Sie sich nun mit Ihren persönlichen Login-informationen einloggen und Ihre Bewertung abgeben. Dabei haben Sie die Wahl, zusätzliche Informationen anzugeben, mit denen Sie Ihrer Bewertung mehr Glaubwürdigkeit verleihen können.

    Ihre Bewertung wird direkt nach Abgabe angezeigt und fließt sofort in die Berechnung der Gesamtbewertung mit ein.

    4. Lassen Sie Ihre Logindaten löschen oder sammeln Sie Bewertungspunkte?

    Wenn Sie wünschen, können Sie Ihre Mailadresse sofort nach Abgabe Ihrer Bewertung aus unserem Bewertungssystem löschen lassen. Alternativ können Sie sich in Zukunft auch für unser Bonussystem anmelden, bei dem Sie für Ihre Bewertung Punkte erhalten, die Sie gegen attraktive Prämien eintauschen können. Standartmäßig wird ihre E-mail Adresse nach 28 Tagen gelöscht.


    Bitte beachten Sie, dass Ihre Mailadresse bei der Abgabe einer negativen Bewertung nicht sofort gelöscht werden kann, da evtl. eine Rücksprache im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens notwendig ist.

    So funktioniert ein Schlichtungsverfahren bei UIfOB

    5. Eine Bewertung wird als ungerechtfertigt gemeldet

    Hält der Shopbetreiber eine Bewertung für nicht gerechtfertigt, hat er die Möglichkeit, diese zu kommentieren und gleichzeitig bei UIfOB zu melden, mit dem Ziel ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen.

    6. Das Schlichtungsverfahren

    Befindet UIfOB die Beschwerde des Shopbetreibers für angemessen, wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet. In diesem Fall fließt die Bewertung vorerst nicht mehr in die Gesamtberechnung mit ein, der Text und die Kommentare bleiben aber erhalten und für alle sichtbar. Bewertungen "in Schlichtung" werden in der Shopinfo Box aufgeführt.

    mehr zu Bewertungen in Schlichtung

    7. Einigung der Parteien - der Kunde nimmt seine Bewertung zurück

    Während des Schlichtungsverfahrens haben Shopbetreiber und Kunde die Möglichkeit, ihre Differenzen über die öffentliche Kommentarfunktion beizulegen. Im Optimalfall kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung, woraufhin der Kunde seine negative Bewertung zurückzieht. Zurückgenommene Bewertungen finden sich in der Gesamtberechnung nicht wieder, bleiben aber mit allen Kommentaren stehen. Vom Kunden zurückgenommene Bewertungen werden in der Shopinfo Box aufgeführt.

    8. Keine Einigung - Bewertung bleibt bestehen oder wird entfernt

    Wenn keine Einigung erzielt wird, behält sich UIfOB das letzte Urteil entsprechend der hier veröffentlichten Richtlinien vor. Entweder wird dem Einspruch des Shopbetreibers stattgegeben und die Bewertung aus der Gesamtberechnung des Shops entfernt (sie bleibt dennoch einsehbar) oder der Einspruch des Shopbetreibers wird abgelehnt. In diesem Fall bleibt die Bewertung bestehen und fließt normal in die Gesamtbewertung mit ein.