mehr zum Schlichtungsverfahren

 

      Bewertungen im Schlichtungsverfahren

Dies sind Bewertungen, für die gegenwärtig ein Schlichtungsverfahren läuft, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens gehen diese mit in die Gesamtbewertung ein und sind für alle sichtbar.

Eine hohe Anzahl aktiver Schlichtungsverfahren kann auf eine plötzliche Änderung der Qualität des Anbieters hinweisen.

mehr zum Schlichtungsverfahren

Wenn ein Shopbetreiber eine Bewertung für unzulässig hält, kann er bei UIfOB die Öffnung eines Schlichtungsverfahren beantragen.  Wenn wir den Einwand als gerechtfertigt ansehen und eine Bewertung damit in Schlichtung überführen, wird sie vorübergehend aus der Gesamtberechnung entfernt, der Text und die Kommentare bleiben aber erhalten und sind für alle sichtbar. Dies stellt einen Kompromiss dar, zwischen dem Interesse des Kunden, mit seiner Bewertung Gehör zu finden, und dem Interesse des Shopbetreibers, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen auf ungerechtfertigte Bewertungen zu reagieren.

Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es immer, dass sich Kunde und Dienstanbieter öffentlich über die Kommentarfunktion einigen und die Bewertung vom Kunden zurückgenommen wird. Ein Schlichtungsverfahren ist zeitlich begrenzt. Kommt es zu keiner Einigung der Parteien, behält sich UIfOB das endgültige Urteil vor - die Bewertung wird entweder entfernt oder bleibt bestehen, wodurch sie wieder in die Gesamtberechnung einfließt.

Beabsichtigt wird damit eine nicht image- oder umsatzschädigende Bearbeitung eines Problems. Der Kunde ist König und Probleme zu klären benötigt etwas Zeit. In dieser Zeit soll der Shopbetreiber nicht benachteiligt werden, da oft auch die Reaktionszeit der Kunden verständlicher Weise etwas länger ist.